Wann ist der Kurs nötig?
Als Arbeitgeber ist man nach der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ausreichend Ersthelfer zu benennen und regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) fortzubilden.
- Mindestens 1 Ersthelfer pro 2–20 anwesende Mitarbeitende
- Ab 21 Personen: 5 % (Verwaltung/Handel) bzw. 10 % (Industrie, Handwerk, Bau)
- Nur BG-ermächtigte Stellen gemäß DGUV Grundsatz 304-001 dürfen schulen
- Mitarbeitende sind während des Kurses freizustellen und erhalten Entgelt (§ 616 BGB)
- Gesetzliche Unfallversicherung zahlt Kursgebühren; Arbeitgeber trägt Reise- und Ausfallkosten
- Offizielles DGUV-Bescheinigung, 2 Jahre gültig und bundesweit anerkannt
So ist sichergestellt, dass du im Notfall fit bist und Leben retten kannst.